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   VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930   

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https://dejure.org/2022,22872
VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930 (https://dejure.org/2022,22872)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930 (https://dejure.org/2022,22872)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. August 2022 - AN 11 K 20.01930 (https://dejure.org/2022,22872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Buchst § 53,; Buchst § 54 Abs. 2 Nr. 8 b; AufenthG Nr. 9; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 11
    Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass- und Mitwirkungspflichten

  • rewis.io

    Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass- und Mitwirkungspflichten

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 21923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 entschieden, dass sich auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Recht mit generalpräventiven Gründen ein Ausweisungsinteresse begründen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16).

    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.

    Bei abgeurteilten Straftaten bilden zudem die Tilgungsfristen des § 46 BZRG eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nach § 51 BZRG nicht mehr vorgehalten werden dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).

    Dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung und der Befristungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 18).

    Bei der Abwägung des Interesses an der Ausreise mit den Bleibeinteressen sind darüber hinaus die in § 53 Abs. 2 AufenthG aufgeführten Umstände (näher dazu etwa BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.) in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Bei dieser Beurteilung müssen die Behörden sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wahren (vgl. EuGH, U.v. 22.12.2010 - C-303/08 - juris Rn. 60; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08 - juris Rn. 82).

    Dabei sind auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - C-467/02 - juris Rn. 47; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08 - juris Rn. 84).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Weigert sich der Betroffene an der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, um so seine Abschiebung zu verhindern, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken, zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 22.3.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; OVG LSA, B.v. 7.1.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33).

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50).
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    Es besteht daher ein öffentliches Interesse, eine verhaltenssteuernde Wirkung bei anderen Ausländern zu erreichen (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre;

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914

    Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2022 - 2 M 137/21

    Ausweisungsinteresse wegen Verstoßes gegen die Passpflicht

  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795

    Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf

  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943

    Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 6 S 22.1147

    Ausweisung einer geduldeten, bestandskräftig abgelehnten äthiopischen

    In der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 22.3.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; B.v. 7.1.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33; VG Ansbach, U.v. 2.8.2022 - AN 11 K 20.1930 - BeckRS 2022, 21923 Rn. 76) ist anerkannt, dass ein gewichtiges generalpräventives Interesse daran besteht, einen Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten.
  • VG Bayreuth, 06.09.2023 - B 6 K 22.839

    Ausweisung, Bleibeinteresse, Nichtberücksichtigung von Verurteilungen bei

    In der Rechtsprechung (BayVGH, B. v. 04.05.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B. v. 22.03.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; OVG LSA, B. v. 07.01.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33; VG Ansbach, U. v. 02.08.2022 - AN 11 K 20.1930 - BeckRS 2022, 21923 Rn. 76) ist anerkannt, dass ein gewichtiges generalpräventives Interesse daran besteht, einen Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten.
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